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Ursula Luise Link: Magische Zahlen - 50 - 35 - 0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der deutsche Einzelhandel klagt gegen die Regierung, riesige Pleitewellen werden erwartet, die Bevölkerung stöhnt unter den Beschränkungen der nun schon fast ein Jahr andauernden Lockdowns, sehnt Lockerungen, natürlich am besten die Normalität, herbei.

Wann wird – muss – kann – sollte es Lockerungen geben? So lange nach dem Infektionsschutzgesetz die Ausrufung der sogenannten „epidemische(n) Lage von nationaler Tragweite“ vom Bundestag /der Legislative genehmigt worden ist, bestimmt/ bestimmen die Regierung(en)/Exekutive darüber. Frau Merkel spricht in dreiwöchigem Turnus mit den Ministerpräsidenten, dann werden die neuen Beschlüsse verkündet.

 

Im Infektionsschutzgesetz, das wegen der Corona-Epidemie im November 2020 weitreichende Änderungen erfahren hat, findet sich folgende Aussage:

https://www.buzer.de/gesetz/2148/v254526-2020-11-19.htm

„Bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sind breit angelegte Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die eine schnelle Abschwächung des Infektionsgeschehens erwarten lassen. 7 Unterhalb eines Schwellenwertes von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen kommen insbesondere Schutzmaßnahmen in Betracht, die die Kontrolle des Infektionsgeschehens unterstützen. … 11 Nach Unterschreitung eines in den Sätzen 5 und 6 genannten Schwellenwertes können die in Bezug auf den jeweiligen Schwellenwert genannten Schutzmaßnahmen aufrechterhalten werden, soweit und solange dies zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich ist.“

 

Eine Regel, wonach bei einer Unterschreitung einer Inzidenz von 35 automatisch Lockerungen erfolgen müssen, gibt es also wohl nicht, demgemäß auch keinen Anspruch der Bevölkerung hierauf. Eine Inzidenz von 0, so wie sie verschiedentlich in den Medien von unterschiedlicher Seite gefordert wurde - was würde sie bedeuten?

 

Im Bundestag wird nun darüber gestritten, ob die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ weiter fortbestehe. Sie ist zunächst befristet bis Ende März 2021, im Ausnahmefall bis März 2022.

 

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw06-de-epidemische-lage-821310

 

Von verschiedenen Fraktionen wurde gefordert, dass künftig „eine epidemische Lage von nationaler Tragweite“ als Grundlage für die Beschlüsse der Exekutive nach drei Monaten erneut vom Parlament festgestellt werden muss.

 

 

 

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